(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1204)
Lfd. Nr. | Teil der Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Schmiedefeuerstelle einrichten | - a)
Schmiedefeuerarten unterscheiden - b)
Brennstoffe und Flussmittel unterscheiden, auswählen und aufgabenbezogen bereitstellen - c)
Schmiedefeuerstelle prüfen und Einsatzbereitschaft herstellen - d)
Lederschutzbekleidung anlegen - e)
Schmiedefeuer entzünden, schüren und führen
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2 | Freiformschmieden und Wärmebehandlung | - a)
Werkzeuge, insbesondere Zangen, Hämmer und Meißel, bereitstellen - b)
Schmiederohlängen berechnen - c)
schmiedbare Werkstoffe, insbesondere legierte und hochlegierte Stähle, für Schneidwerkzeuge auswählen und im Schmiedefeuer erwärmen - d)
Schmiedetemperaturen mittels Glühfarben unterscheiden - e)
Schmiedestück anspitzen, flach-, vierkant- und rundschmieden und absetzen sowie Spaltlochung herstellen - f)
Schneidwerkzeugrohlinge durch Freiformschmieden herstellen - g)
Härteverfahren Stählen zuordnen - h)
Anlasstemperaturen mittels Anlassfarben unterscheiden - i)
Schneidwerkzeuge aus niedrig- und hochlegierten Stählen glühen, härten und anlassen - j)
Schneidwerkzeuge durch Feil-, Klang- und Funkenprobe härteprüfen
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