Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildung |
§ 3 | Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan |
§ 4 | Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild |
§ 5 | Ausbildungsplan |
Abschnitt 2
Gesellenprüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeines
§ 6 | Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
Unterabschnitt 2
Teil 1 der Gesellenprüfung
§ 7 | Inhalt von Teil 1 |
§ 8 | Prüfungsbereich von Teil 1 |
Unterabschnitt 3
Teil 2 der Gesellenprüfung
in der Fachrichtung Schneidwerkzeuge
§ 9 | Inhalt von Teil 2 |
§ 10 | Prüfungsbereiche von Teil 2 |
§ 11 | Prüfungsbereich Instandsetzen von Schneidwerkzeugen |
§ 12 | Prüfungsbereich Herstellen von Schneidwerkzeugen |
§ 13 | Prüfungsbereich Arbeitsplanung |
§ 14 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 15 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung |
Unterabschnitt 4
Teil 2 der Gesellenprüfung
in der Fachrichtung Zerspanwerkzeuge
§ 16 | Inhalt von Teil 2 |
§ 17 | Prüfungsbereiche von Teil 2 |
§ 18 | Prüfungsbereich Instandsetzen von Zerspanwerkzeugen |
§ 19 | Prüfungsbereich Herstellen von Zerspanwerkzeugen |
§ 20 | Prüfungsbereich Arbeitsplanung |
§ 21 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 22 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung |
Abschnitt 3
Zusatzqualifikation
Messer schmieden
§ 23 | Inhalt der Zusatzqualifikation |
§ 24 | Prüfung der Zusatzqualifikation |
Abschnitt 4
Weitere Berufsausbildung
§ 25 | Anrechnung von Ausbildungszeiten |
Abschnitt 5
Schlussvorschriften
§ 26 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage 1: | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Präzisionswerkzeugmechaniker und zur Präzisionswerkzeugmechanikerin |
Anlage 2: | Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikation Messer schmieden |