Inhaltsübersicht PWMAusbV

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung

§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§  5Ausbildungsplan

Abschnitt 2

Gesellenprüfung

Unterabschnitt 1

Allgemeines

§  6Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

Unterabschnitt 2

Teil 1 der Gesellenprüfung

§  7Inhalt von Teil 1
§  8Prüfungsbereich von Teil 1

Unterabschnitt 3

Teil 2 der Gesellenprüfung
in der Fachrichtung Schneidwerkzeuge

§  9Inhalt von Teil 2
§ 10Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 11Prüfungsbereich Instandsetzen von Schneidwerkzeugen
§ 12Prüfungsbereich Herstellen von Schneidwerkzeugen
§ 13Prüfungsbereich Arbeitsplanung
§ 14Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung

Unterabschnitt 4

Teil 2 der Gesellenprüfung
in der Fachrichtung Zerspanwerkzeuge

§ 16Inhalt von Teil 2
§ 17Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 18Prüfungsbereich Instandsetzen von Zerspanwerkzeugen
§ 19Prüfungsbereich Herstellen von Zerspanwerkzeugen
§ 20Prüfungsbereich Arbeitsplanung
§ 21Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 22Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung

Abschnitt 3

Zusatzqualifikation
Messer schmieden

§ 23Inhalt der Zusatzqualifikation
§ 24Prüfung der Zusatzqualifikation

Abschnitt 4

Weitere Berufsausbildung

§ 25Anrechnung von Ausbildungszeiten

Abschnitt 5

Schlussvorschriften

§ 26Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Präzisionswerkzeugmechaniker und zur Präzisionswerkzeugmechanikerin
Anlage 2:Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikation Messer schmieden

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