§ 7.10 RheinSchPersV
Antrag auf Erwerb oder Erweitern eines Streckenzeugnisses
- 1.
- Wer ein Streckenzeugnis erwerben oder erweitern will, hat einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Erteilung des Streckenzeugnisses mit folgenden Angaben an die zuständige Behörde zu richten:
- a)
- Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift;
- b)
- Rheinstrecke, für die das Streckenzeugnis erworben werden soll.
- 2.
- Dem Antrag auf Erwerb oder Erweitern eines Streckenzeugnisses sind beizufügen:
- a)
- ein Passbild aus neuerer Zeit;
- b)
- eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses;
- c)
- eine Kopie des von der ZKR gemäß § 6.02 Nr. 1 als gleichwertig anerkannten gültigen Schiffsführerzeugnisses;
- d)
- der Nachweis der Streckenfahrten.
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