§ 8.02 RheinSchPersV
Antrags- und Zulassungsverfahren
- 1.
- Wer ein Radarpatent erwerben will, hat einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Erteilung des Patentes mit folgenden Angaben an die zuständige Behörde zu richten:
- a)
- Vor- und Familienname;
- b)
- Geburtsdatum und Geburtsort;
- c)
- Anschrift.
- 2.
- Dem Antrag sind beizufügen:
- a)
- ein Passbild aus neuerer Zeit;
- b)
- eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses;
- c)
- eine Kopie des Schifferpatentes;
- d)
- eine Kopie des Sprechfunkzeugnisses.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.