§ 9.01 RheinSchPersV
Funktionen auf Einstiegs- und Betriebsebene; Maschinist
- 1.
- Zu den Funktionen auf der Einstiegsebene gehören der Decksmann und der Leichtmatrose. Zu den Funktionen auf der Betriebsebene gehören der Matrose, der Bootsmann und der Steuermann.
- 2.
- In den Anwendungsbereich dieses Abschnitts fällt auch der Maschinist.
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