§ 14.08 RheinSchPV 1994
Andernach
- 1.
- Die Reede erstreckt sich vor Andernach am linken Ufer von km 611,95 bis km 612,80 und von km 613,80 bis km 614,00.
- 2.
- Für Fahrzeuge, die keine Bezeichnung nach § 3.14 führen müssen, wird bestimmt:Liegestelle von km 611,95 bis km 612,80.Jedoch dürfen Fahrzeuge, die die Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 1 führen müssen, an der Treibstoffumschlagsanlage der Firme E. Doetsch bei km 612,40 löschen.
- 3.
- Vor der Verladeanlage bei km 612,52 (Förderband) dürfen nur zwei Fahrzeuge nebeneinander stillliegen.
- 4.
- Für Fahrzeuge, die die Bezeichnung nach § 3.14 Nr. 1 führen müssen, wird bestimmt:Liegestelle von km 613,80 bis km 614,00.
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