§ 1.23 RheinSchPV 1994
Erlaubnis besonderer Veranstaltungen
Sportliche Veranstaltungen, Wasserfestlichkeiten und sonstige Veranstaltungen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können, bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
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