Anlage 8 RheinSchPV 1994
Bezeichnung der Wasserstraße
(Fundstelle: Anlageband zum BGBl. II Nr. 61 v. 29.12.1994 S. 128 bis 135)
- I.
- Allgemeines
- 1.
Schiffahrtszeichen Schiffahrtszeichen zur Bezeichnung der Wasserstraße, der Fahrrinne und von gefährlichen Stellen und Hindernissen werden auf dem Rhein nicht durchgehend gesetzt.Schwimmende Schiffahrtszeichen werden etwa 5,00 m außerhalb der durch sie bezeichneten Begrenzungen verankert.Buhnen und Parallelwerke können durch schwimmende oder feste Schiffahrtszeichen bezeichnet sein. Diese sind im allgemeinen vor oder auf den Buhnenköpfen und Parallelwerken angebracht.Von den Zeichen muß ein ausreichender Abstand gehalten werden, da sonst Gefahr besteht, zu raken oder aufzulaufen.- 2.
Begriffe Fahrrinne: Teil der Wasserstraße, in dem für die durchgehende Schifffahrt bestimmte Breiten und Tiefen vorhanden sind, deren Erhaltung angestrebt wird. Fahrwasser: Teil der Wasserstraße, der den örtlichen Umständen nach von der durchgehenden Schifffahrt benutzt wird. Rechte Seite/linke Seite: Die Bezeichnung „rechte Seite“ und „linke Seite“ der Wasserstraße/der Fahrrinne bezieht sich auf die Richtung „Talfahrt“. Feuer: Licht mit Kennung, das der Befeuerung dient. Festfeuer: Ununterbrochene Lichterscheinung von gleichbleibender Stärke und Farbe. Taktfeuer: Unterbrochene Lichterscheinung von gleichbleibender Stärke und Farbe. Es werden verwendet - –
- ununterbrochenes Feuer mit Einzelunterbrechungoder mit Gruppen von UnterbrechungenBeispiel: 2 Unterbrechungen
- –
- Gleichtaktfeuer
- –
- II.
- Bezeichnung der Fahrrinne
- 1.
Rechte Seite Farbe: rot Bild 1 Form: Stumpftonne (auch Leuchttonne), Schwimmstange Toppzeichen (wenn vorhanden): roter Zylinder Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer
(in der Regel mit Radarreflektor)- 2.
Linke Seite Farbe: grün Bild 2 Form: Spitztonne (auch Leuchttonne), Schwimmstange Toppzeichen (wenn vorhanden): grüner Kegel – Spitze oben – Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer
(in der Regel mit Radarreflektor)- 3.
Spaltung Farbe: rot-grün waagerecht gestreift Bild 3 Form: Kugeltonne (auch Leuchttonne), Schwimmstange Toppzeichen (wenn vorhanden): rot-grün waagerecht gestreifter Ball Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkel- oder Gleichtaktfeuer
(in der Regel mit Radarreflektor)- 4.
Zusammenspiel der Bilder 1 bis 3 (Beispiel) Bild 4 - III.
- Bezeichnung der Wasserstraße sowie von Hindernissen in oder an der Wasserstraße
- A.
Feste Zeichen - 1.
Rechte Seite Farbe: rot Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: roter Kegel – Spitze unten – Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer Bild 5 - 2.
Linke Seite Farbe: grün Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: grüner Kegel – Spitze oben – Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer Bild 6 - 3.
Spaltung Farbe: rot-grün Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: roter Kegel – Spitze unten –
über grünem Kegel – Spitze oben –Bild 7 - 4.
Abzweigung, Einmündung, Hafeneinfahrt Im Bereich von Abzweigungen, Einmündungen und Hafeneinfahrten kann für jede Seite der Wasserstraße die Ufersicherung bis zur Trennspitze durch die unter den Nummern 1 und 2 (Bilder 5 und 6) gezeigten festen Schiffahrtszeichen gekennzeichnet werden. Die Fahrt von der Hafeneinfahrt in den Hafen gilt als Bergfahrt.- B.
Schwimmende Zeichen - 1.
Rechte Seite Farbe: rot-weiß waagerecht gestreift Bild 8 Form: Spierentonne (auch Leuchttonne), Schwimmstange Toppzeichen: roter Zylinder Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer
(in der Regel mit Radarreflektor)- 2.
Linke Seite Farbe: grün-weiß gestreift Bild 9 Form: Spierentonne (auch Leuchttonne), Schwimmstange Toppzeichen: grüner Kegel – Spitze oben – Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer
(in der Regel mit Radarreflektor)- C.
- Zusammenspiel der Bilder 5 bis 9 im Bereich von Abzweigungen, Einmündungen und Hafeneinfahrten
10 - IV.
- Weitere Möglichkeiten zur Bezeichnung von gefährlichen Stellen und Hindernissen in der Wasserstraße
- 1.
Vorbeifahrt ohne Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der freien Seite zugelassen bei Nacht bei Tag gesperrte Seite gesperrte Seite Verbotszeichen A.1 freie Seite freie Seite Hinweiszeichen E.1 Bild 11 bei Nacht bei Tag gesperrte Seite gesperrte Seite Beispiele Bild 12 - 2.
Vorbeifahrt nur mit Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der freien Seite zugelassen
(Wellenschlag vermeiden)bei Nacht bei Tag gesperrte Seite gesperrte Seite freie Seite freie Seite Bild 13 bei Nacht bei Tag Beispiele Bild 14 - V.
- Zusätzliche Zeichen für die Radarschiffahrt
- A.
Bezeichnung von Brückenpfeilern (falls erforderlich)- 1.
Gelbe Tonnen mit Radarreflektoren
(oberhalb und unterhalb der Brückenpfeiler ausgelegt)Bild 15 - 2.
Stange mit Radarreflektor
(oberhalb und unterhalb der Brückenpfeiler)Bild 16 - B.
- Kennzeichnung von Freileitungen (falls erforderlich)
- 1.
Radarreflektoren an Freileitung befestigt
(ergeben im Radarbild eine Punktreihe zur Identifizierung der Freileitung)Bild 17 - 2.
Radarreflektoren auf gelben Tonnen an beiden Ufern paarweise ausgelegt
(ergeben im Radarbild je zwei nebeneinanderliegende Punkte zur Identifizierung der Freileitung)Bild 18
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.