§ 40 RÜG

Berechnung von Geldleistungen

Bei der Berechnung des

1.
beitragspflichtigen Durchschnittseinkommens,
2.
Durchschnittseinkommens für Zusatzrenten,
3.
Monatsbetrags der Renten aus der Sozialpflichtversicherung,
4.
Zuschlags für Untertagetätigkeiten und
5.
Monatsbetrags der Zusatzrenten
ist auf volle Deutsche Mark aufzurunden.

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