RÜG
Renten-Überleitungsgesetz
Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung
Informationen
Ausfertigungsdatum25.01.1991
FundstelleBGBl I 1991, 1606
VersionZuletzt geändert durch Art. 8 G v. 17.7.2017 I 2575
Alle Normen
- Art 1
- Art 2Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets
- Erstes KapitelAllgemeines
- Zweites KapitelRentenanspruch
- Erster AbschnittRentenarten und Voraussetzungen für einen Rentenanspruch
- Zweiter AbschnittAnspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten
- Erster UnterabschnittRenten wegen Alters
- Zweiter UnterabschnittRenten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- Dritter UnterabschnittRenten wegen Todes
- Vierter UnterabschnittWartezeiterfüllung
- Fünfter UnterabschnittRentenrechtliche Zeiten
- Drittes KapitelRentenhöhe
- Erster AbschnittGrundsatz
- Zweiter AbschnittRenten aus der Sozialpflichtversicherung
- Erster UnterabschnittBerechnung der Renten
- Zweiter UnterabschnittSonderbestimmungen
- Dritter AbschnittRenten aus der freiwilligen Zusatzrentenversicherung
- Vierter AbschnittErhöhung auf den Stand 31. Dezember 1991
- Fünfter AbschnittBerechnung von Geldleistungen
- Viertes KapitelZusammentreffen von Renten
- Fünftes KapitelBeginn, Änderung und Ende von Renten
- Sechstes Kapitel
- Art 3Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG)
- Art 4Gesetz über das Ruhen von Ansprüchen aus Sonder- und Zusatzversorgungssystemen (Versorgungsruhensgesetz)
- Art 5 bis 23
- Art 24(weggefallen)
- Art 25 und 26
- Art 27(weggefallen)
- Art 28 bis 30
- Art 31Gesetz zur Überleitung des Versorgungsausgleichs auf das Beitrittsgebiet (Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz - VAÜG)
- Art 32 bis 34
- Art 35(weggefallen)
- Art 36
- Art 37(weggefallen)
- Art 38(weggefallen)
- Art 40Gesetz zur Zahlung eines Sozialzuschlags zu Renten im Beitrittsgebiet
- Art 41