§ 25 RÜG
Zurechnungszeiten zur FZR
Bei der Berechnung von Zusatzrenten aus der FZR werden als Zurechnungszeiten angerechnet
- 1.
- Zeiten vom Eintritt der Invalidität bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres bei der Zusatzinvalidenrente, sofern der Versicherte nicht vor Feststellung der Invalidität aus der FZR ausgetreten ist,
- 2.
- Zeiten des früheren Bezugs einer Zusatzinvalidenrente.
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