§ 48 SaatG
Übernahme der Erhaltungszüchtung
Hat jemand die Erhaltungszüchtung einer Sorte von einem in der Sortenliste eingetragenen Züchter übernommen, so wird er ohne erneute Prüfung der Sorte als Züchter eingetragen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.