§ 7 SaatG
Prüfung des Feldbestandes und der Beschaffenheit des Saatgutes einer nicht zugelassenen Sorte
Die Anerkennungsstelle kann mit Wirkung für die Anerkennung von Saatgut einer Sorte,
- 1.
- deren Zulassung beantragt ist oder
- 2.
- deren Eintragung in ein der Sortenliste entsprechendes Verzeichnis eines anderen Vertragsstaates beantragt ist und deren Erhaltungszüchtung im Inland durchgeführt wird,
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