Art 1 ScheckG
Der Scheck enthält:
- 1.
- die Bezeichnung als Scheck im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist;
- 2.
- die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen;
- 3.
- den Namen dessen, der zahlen soll (Bezogener);
- 4.
- die Angabe des Zahlungsorts;
- 5.
- die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung;
- 6.
- die Unterschrift des Ausstellers.
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