ScheckG
Scheckgesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum14.01.1933
FundstelleRGBl I 1933, 597
VersionZuletzt geändert durch Art. 200 V v. 31.8.2015 I 1474
Alle Normen
- Erster AbschnittAusstellung und Form des Schecks
- Zweiter AbschnittÜbertragung
- Dritter AbschnittScheckbürgschaft
- Vierter AbschnittVorlegung und Zahlung
- Fünfter AbschnittGekreuzter Scheck und Verrechnungsscheck
- Sechster AbschnittRückgriff mangels Zahlung
- Siebenter AbschnittAusfertigung mehrerer Stücke eines Schecks
- Achter AbschnittÄnderungen
- Neunter AbschnittVerjährung
- Zehnter AbschnittAllgemeine Vorschriften
- Elfter AbschnittErgänzende Vorschriften
- Zwölfter AbschnittGeltungsbereich der Gesetze