Anlage 2 SchKfmAusbV 2004
(zu § 5)
(Fundstelle: BGBl. I 2004, 1883 - 1886;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- Zeitliche Gliederung - | |||
Fachrichtung Linienfahrt | |||
A. | |||
Die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.1 Arbeitsorganisation und Kooperation, 2.2 Informations- und Kommunikationssysteme sowie 3. Fachbezogenes Englisch sind während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln. Während des 2. Ausbildungsjahres werden die Grundlagen für die fachrichtungsbezogenen Qualifikationen gelegt. | |||
B. | |||
1. Ausbildungsjahr | |||
(1) | In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziel c, | ||
1.2 | Berufsbildung, Lernziele a und b, | ||
1.3 | Arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Bestimmungen, | ||
1.5 | Umweltschutz, Lernziel d, | ||
7. | Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziel a, | ||
zu vermitteln. | |||
(2) | In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziele a, b und d, | ||
1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, | ||
2.3 | Datenschutz und Datensicherung, | ||
6. | Klarierung, | ||
7. | Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziele b, c und h, | ||
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildposition | |||
7. | Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziel a, | ||
fortzusetzen. | |||
(3) | In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
1.5 | Umweltschutz, Lernziele a bis c, | ||
5. | Marketing, Lernziel a, | ||
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen | |||
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziel d, | ||
6. | Klarierung, | ||
7. | Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziele a bis c und h, | ||
fortzusetzen. | |||
2. Ausbildungsjahr | |||
(1) | In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
7. | Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziele d und e, i und k, | ||
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen | |||
1.2 | Berufsbildung, Lernziel b, | ||
5. | Marketing, Lernziel a, | ||
fortzusetzen. | |||
(2) | In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
4.1 | Betriebliches Rechnungswesen, | ||
4.2 | Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel a, | ||
5. | Marketing, Lernziele b und c, | ||
8. | Seeverkehrslogistik, Lernziel a, | ||
zu vermitteln. | |||
(3) | In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
4.3 | Controlling, | ||
5. | Marketing, Lernziele d und e, | ||
7. | Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziele f und g, | ||
8. | Seeverkehrslogistik, Lernziele b und c, | ||
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen | |||
4.2 | Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel a, | ||
5. | Marketing, Lernziele b und c, | ||
8. | Seeverkehrslogistik, Lernziel a, | ||
fortzusetzen. | |||
3. Ausbildungsjahr | |||
(1) | In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
I. | 1) | 4.2 | Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel b, |
II. | 2) | 1.1 | Marktbeobachtung und Marktanalyse, |
II. | 1.2 | Intermodale Transporte, | |
II. | 1.3 | Einsatz und Disposition von Containern oder anderen Ladungsträgern, | |
II. | 1.4 | Ladungsbuchung und Abwicklung der Verladung | |
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen | |||
I. | 1.2 | Berufsbildung, Lernziel b, | |
I. | 5. | Marketing, Lernziele d und e, | |
I. | 8. | Seeverkehrslogistik, Lernziele b und c, | |
fortzusetzen. | |||
(2) | In einem Zeitraum von insgesamt sechs bis acht Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
I. | 1.2 | Berufsbildung, Lernziel c, | |
I. | 1.3 | Arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Bestimmungen, Lernziele a und b, | |
I. | 4.2 | Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel c, | |
I. | 9. | Haftung, Versicherung, Schadensabwicklung | |
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen | |||
I. | 1.2 | Berufsbildung, Lernziele a und c, | |
II. | 1.1 | Marktbeobachtung und Marktanalyse, | |
II. | 1.2 | Intermodale Transporte, | |
II. | 1.3 | Einsatz und Disposition von Containern oder anderen Ladungsträgern, Lernziel d, | |
II. | 1.4 | Ladungsbuchung und Abwicklung der Verladung, Lernziele a, c und g, | |
fortzusetzen. ---------- | |||
1) | Abschnitt I: | Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse | |
2) | Abschnitt II: | Fachrichtung Linienfahrt | |
Fachrichtung Trampfahrt | |||
A. | |||
Die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.1 Arbeitsorganisation und Kooperation, 2.2 Informations- und Kommunikationssysteme sowie 3. Fachbezogenes Englisch sind während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln. Während des 2. Ausbildungsjahres werden die Grundlagen für die fachrichtungsbezogenen Qualifikationen gelegt. | |||
B. | |||
1. Ausbildungsjahr | |||
(1) | In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziel c, | ||
1.2 | Berufsbildung, Lernziele a und b, | ||
1.3 | Arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Bestimmungen, | ||
1.5 | Umweltschutz, Lernziel d, | ||
7. | Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziel a, | ||
zu vermitteln. | |||
(2) | In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziele a, b und d, | ||
1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, | ||
2.3 | Datenschutz und Datensicherung, | ||
6. | Klarierung, | ||
7. | Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziele b, c und h, | ||
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildposition | |||
7. | Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziel a, | ||
fortzusetzen. | |||
(3) | In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
1.5 | Umweltschutz, Lernziele a bis c, | ||
5. | Marketing, Lernziel a, | ||
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen | |||
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziel d, | ||
6. | Klarierung, | ||
7. | Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziele a bis c und h, | ||
fortzusetzen. | |||
2. Ausbildungsjahr | |||
(1) | In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
7. | Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziele d, e, i und k, | ||
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen | |||
1.2 | Berufsbildung, Lernziel b, | ||
5. | Marketing, Lernziel a, | ||
fortzusetzen. | |||
(2) | In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
4.1 | Betriebliches Rechnungswesen, | ||
4.2 | Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel a, | ||
5. | Marketing, Lernziele b und c, | ||
8. | Seeverkehrslogistik, Lernziel a, | ||
zu vermitteln. | |||
(3) | In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
4.3 | Controlling, | ||
5. | Marketing, Lernziele d und e, | ||
7. | Einsatz und Disposition von Seeschiffen, Lernziele f und g, | ||
8. | Seeverkehrslogistik, Lernziele b und c, | ||
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen | |||
4.2 | Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel a, | ||
5. | Marketing, Lernziele b und c, | ||
8. | Seeverkehrslogistik, Lernziel a, | ||
fortzusetzen. | |||
3. Ausbildungsjahr | |||
(1) | In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
I. | 1) | 4.2 | Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel b, |
II. | 2) | 2.1 | Marktbeobachtung und Marktanalyse, |
II. | 2.2 | Befrachtung | |
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen | |||
I. | 1.2 | Berufsbildung, Lernziel b, | |
I. | 5. | Marketing, Lernziele d und e, | |
I. | 8. | Seeverkehrslogistik, Lernziele b und c, | |
fortzusetzen. | |||
(2) | In einem Zeitraum von insgesamt sechs bis acht Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen | ||
I. | 1.2 | Berufsbildung, Lernziel c, | |
I. | 1.3 | Arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Bestimmungen, Lernziele a und b, | |
I. | 4.2 | Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel c, | |
I. | 9. | Haftung, Versicherung, Schadensabwicklung, | |
II. | 2.3 | Projektlogistik | |
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen | |||
I. | 1.2 | Berufsbildung, Lernziele a und c, | |
II. | 2.2 | Befrachtung | |
fortzusetzen. ---------- | |||
1) | Abschnitt I: | Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse | |
2) | Abschnitt II: | Fachrichtung Linienfahrt |
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