§ 16 SchRegDV
Zur Bezeichnung des Berechtigten sind im Schiffregister einzutragen:
- 1.
- bei natürlichen Personen der Name (Vorname und Familienname), der Beruf und der Wohnort sowie nötigenfalls andere die Berechtigten deutlich kennzeichnende Merkmale;
- 2.
- bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma oder der Name und der Sitz.
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