SchRegDV
Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
Informationen
Ausfertigungsdatum24.01.1980
FundstelleBGBl I 1980, 2169
VersionNeugefasst durch Bek. v. 30.11.1994 I 3631; 1995 I 249;
zuletzt geändert durch Art. 43 G v. 10.8.2021 I 3436
zuletzt geändert durch Art. 43 G v. 10.8.2021 I 3436
Alle Normen
- Erster AbschnittEinrichtung der Register im Allgemeinen
- Zweiter AbschnittFührung des Schiffsregisters
- Dritter AbschnittAllgemeine Verfahrensvorschriften
- Vierter AbschnittDas Seeschiffsregister
- Fünfter AbschnittDas Binnenschiffsregister
- Sechster AbschnittDas Schiff betreffende Urkunden
- Siebenter AbschnittDas Schiffsbauregister
- Achter AbschnittMaschinell geführte Register
- Unterabschnitt 1Maschinell geführte Register und ihre Anlegung
- Unterabschnitt 2Eintragungen in maschinell geführte Register
- Unterabschnitt 3Einsicht in maschinell geführte Register und Abschriften hieraus
- Unterabschnitt 4Automatisierter Abruf von Daten
- Unterabschnitt 5Zusammenarbeit mit Behörden der Seeschiffahrt
- Unterabschnitt 6Datenverarbeitung im Auftrag, ergänzende Vorschriften des Landesrechts
- Neunter AbschnittElektronischer Rechtsverkehr und elektronische Registerakte
- Zehnter AbschnittÜbergangs- und Schlußvorschriften