§ 4 SchuhfAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Beurteilen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen für die Schaftherstellung,
- 2.
- Zuschneiden und Stanzen von Werkstoffen für die Schaftherstellung,
- 3.
- Vorrichten von Schaftteilen,
- 4.
- Herstellen von Schäften,
- 5.
- Beurteilen und Vorbereiten von Bodenteilen für die Herstellung und Weiterverarbeitung,
- 6.
- Vorbereiten und Montieren von Schäften und Bodenteilen,
- 7.
- Finishen und Verkaufsfertigmachen von Schuhen sowie
- 8.
- Ausarbeiten von Modellen.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 6.
- Handhaben von Arbeitsgeräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen,
- 7.
- betriebliche und technische Kommunikation sowie
- 8.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
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