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SchuhfAusbV

Schuhfertigerausbildungsverordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger und zur Schuhfertigerin*

Informationen

Ausfertigungsdatum28.01.2017
FundstelleBGBl I 2017, 309
VersionErsetzt V 806-21-1-257 v. 11.5.1998 I 909 (SchuhfAusbV 1998)

Alle Normen

    Eingangsformel
    Inhaltsübersicht

  • Abschnitt 1
    Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  • § 1
    Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
    § 2
    Dauer der Berufsausbildung
    § 3
    Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
    § 4
    Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
    § 5
    Ausbildungsplan
    § 6
    Schriftlicher Ausbildungsnachweis

  • Abschnitt 2
    Abschlussprüfung
  • § 7
    Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
    § 8
    Inhalt von Teil 1
    § 9
    Prüfungsbereich von Teil 1
    § 10
    Inhalt von Teil 2
    § 11
    Prüfungsbereiche von Teil 2
    § 12
    Prüfungsbereich Herstellen von Schuhen
    § 13
    Prüfungsbereich Schuhtechnik
    § 14
    Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
    § 15
    Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

  • Abschnitt 3
    Weitere Berufsausbildung
  • § 16
    Anrechnung von Ausbildungszeiten

  • Abschnitt 4
    Schlussvorschriften
  • § 17
    Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
    § 18
    Inkrafttreten, Außerkrafttreten
    Anlage
    (zu § 3 Absatz 1)
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