Inhaltsübersicht SchuhfAusbV
Abschnitt 1Gegenstand, Dauer
und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2Abschlussprüfung
Abschnitt 3Weitere Berufsausbildung
Abschnitt 4Schlussvorschriften
und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildung |
§ 3 | Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan |
§ 4 | Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild |
§ 5 | Ausbildungsplan |
§ 6 | Schriftlicher Ausbildungsnachweis |
§ 7 | Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
§ 8 | Inhalt von Teil 1 |
§ 9 | Prüfungsbereich von Teil 1 |
§ 10 | Inhalt von Teil 2 |
§ 11 | Prüfungsbereiche von Teil 2 |
§ 12 | Prüfungsbereich Herstellen von Schuhen |
§ 13 | Prüfungsbereich Schuhtechnik |
§ 14 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 15 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
§ 16 | Anrechnung von Ausbildungszeiten |
§ 17 | Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse |
§ 18 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage: | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schuhfertiger und zur Schuhfertigerin |
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