§ 29 SchuldRAnpG
Begriffsbestimmung
Ferienhaus- und Wochenendhaussiedlungen sind Flächen, die
- 1.
- nach ihrer Zweckbestimmung und der Art der Nutzung zur Erholung dienen,
- 2.
- mit mehreren Ferien- oder Wochenendhäusern oder anderen, Erholungszwecken dienenden Bauwerken bebaut worden sind,
- 3.
- durch gemeinschaftliche Einrichtungen, insbesondere Wege, Spielflächen und Versorgungseinrichtungen, zu einer Anlage verbunden sind und
- 4.
- nicht Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 des Bundeskleingartengesetzes sind.
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