Inhaltsübersicht See-BAV
Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2Berufspraktische Ausbildung
Abschnitt 3Prüfungen
Abschnitt 4Schlussvorschriften
§ 1 | Begriffsbestimmungen |
§ 2 | Berufsbezeichnung, staatliche Anerkennung |
§ 3 | Aufgaben der zuständigen Stelle |
§ 4 | Ausbildungsdauer |
§ 5 | Ausbildungsberufsbild |
§ 6 | Ausbildungsrahmenplan |
§ 7 | Ausbilder, Ausbildender |
§ 8 | Ausbildungsstätte Schiff |
§ 9 | Eignung der Ausbildungsstätten |
§ 10 | Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte |
§ 11 | Ausbildungsnachweis |
§ 12 | Bordzeugnis |
§ 13 | Abschlussprüfung |
§ 14 | Abschlussprüfung Teil 1 |
§ 15 | Abschlussprüfung Teil 2 |
§ 16 | Prüfungsausschüsse |
§ 17 | Zusammensetzung und Berufung eines Prüfungsausschusses |
§ 18 | Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung des Prüfungsausschusses |
§ 19 | Anmeldung zur Abschlussprüfung |
§ 20 | Zulassung zur Abschlussprüfung Teil 2 in besonderen Fällen |
§ 21 | Prüfungsaufgaben |
§ 22 | Nichtöffentlichkeit der Abschlussprüfungen |
§ 23 | Leitung und Aufsicht der Abschlussprüfungen |
§ 24 | Bewertung der Prüfungsleistungen |
§ 25 | Nichtbestehen und Wiederholung der Abschlussprüfung Teil 2 |
§ 26 | Rücktritt von der Abschlussprüfung, Nichtteilnahme |
§ 27 | Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche, Ausschluss von der Abschlussprüfung |
§ 28 | Prüfungsunterlagen |
§ 29 | Übergangsregelung |
§ 30 | Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung |
§ 31 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage 1 | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker und zur Schiffsmechanikerin |
Anlage 2 | Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte Übersicht über die sachliche und zeitliche Gliederung der überbetrieblichen Ausbildung in der Metallbearbeitung |
Anlage 3 | Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte Übersicht über die sachliche und zeitliche Gliederung der überbetrieblichen Ausbildung in der Brandabwehr, Rettung und Gefahrenabwehr (nach Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes; ausgenommen Absatz 2.1.3) |
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