Inhaltsübersicht See-BAV

Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
§  1Begriffsbestimmungen
§  2Berufsbezeichnung, staatliche Anerkennung
§  3Aufgaben der zuständigen Stelle

Abschnitt 2Berufspraktische Ausbildung
§  4Ausbildungsdauer
§  5Ausbildungsberufsbild
§  6Ausbildungsrahmenplan
§  7Ausbilder, Ausbildender
§  8Ausbildungsstätte Schiff
§  9Eignung der Ausbildungsstätten
§ 10Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte
§ 11Ausbildungsnachweis
§ 12Bordzeugnis

Abschnitt 3Prüfungen
§ 13Abschlussprüfung
§ 14Abschlussprüfung Teil 1
§ 15Abschlussprüfung Teil 2
§ 16Prüfungsausschüsse
§ 17Zusammensetzung und Berufung eines Prüfungsausschusses
§ 18Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung des Prüfungsausschusses
§ 19Anmeldung zur Abschlussprüfung
§ 20Zulassung zur Abschlussprüfung Teil 2 in besonderen Fällen
§ 21Prüfungsaufgaben
§ 22Nichtöffentlichkeit der Abschlussprüfungen
§ 23Leitung und Aufsicht der Abschlussprüfungen
§ 24Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 25Nichtbestehen und Wiederholung der Abschlussprüfung Teil 2
§ 26Rücktritt von der Abschlussprüfung, Nichtteilnahme
§ 27Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche, Ausschluss von der Abschlussprüfung
§ 28Prüfungsunterlagen

Abschnitt 4Schlussvorschriften
§ 29Übergangsregelung
§ 30Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung
§ 31Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker und zur Schiffsmechanikerin
Anlage 2Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte
Übersicht über die sachliche und zeitliche Gliederung der überbetrieblichen Ausbildung in der Metallbearbeitung
Anlage 3Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte
Übersicht über die sachliche und zeitliche Gliederung der überbetrieblichen Ausbildung in der Brandabwehr, Rettung und Gefahrenabwehr (nach Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes; ausgenommen Absatz 2.1.3)

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