Anlage 5 SeeLAuFV

(zu den §§ 10 und 11)

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 49, S. 31)

Bundeslotsenkammer/Lotsenbrüderschaft[Logo]

Prüfungszeugnis

nach Abschluss des Lotsenausbildungsabschnitts 1/2 im Rahmen der Seelotsenausbildung
bzw. über die Eingangsprüfung zum Lotsenausbildungsabschnitt 3

Die Seelotsenanwärterin/Der Seelotsenanwärter


geboren am in

hat die praktische Prüfung nach Abschluss des Lotsenausbildungsabschnitts 1/2 der Lotsenausbildung bzw. für die Zulassung zum Lotsenausbildungsabschnitt 3 bestanden.

, den




Leitung der Prüfungskommission

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.