Anlage 5 SeeLAuFV
(zu den §§ 10 und 11)
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 49, S. 31)
Bundeslotsenkammer/Lotsenbrüderschaft | [Logo] |
Prüfungszeugnis
nach Abschluss des Lotsenausbildungsabschnitts 1/2 im Rahmen der Seelotsenausbildung
bzw. über die Eingangsprüfung zum Lotsenausbildungsabschnitt 3
Die Seelotsenanwärterin/Der Seelotsenanwärter | ||
geboren am | in |
hat die praktische Prüfung nach Abschluss des Lotsenausbildungsabschnitts 1/2 der Lotsenausbildung bzw. für die Zulassung zum Lotsenausbildungsabschnitt 3 bestanden.
, den | |
Leitung der Prüfungskommission |
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