Anlage 2 SEFPrV
(zu § 11)
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 296, S. 33)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsprüfungsverordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 1.
- Benennung des Prüfungsbereichs,
- 2.
- Bewertung der schriftlichen Prüfung,
- 3.
- zur mündlichen Prüfung die Benennung des Themas der Präsentation und deren Bewertung,
- 4.
- zur mündlichen Prüfung die Bewertung des Fachgesprächs,
- 5.
- Bewertung der mündlichen Prüfung,
- 6.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 7.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 8.
- die Gesamtnote in Worten,
- 9.
- Befreiungen nach § 10.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.