§ 1 SGB7§178Abs1V

Neufestsetzung der Neurenten-Faktoren nach § 178 Absatz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Die Faktoren zur Berechnung der von jeder Berufsgenossenschaft jährlich zu tragenden Rentenlasten nach § 178 Absatz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch betragen das 5,6fache ihrer Neurenten für Arbeitsunfälle und das 3,3fache ihrer mit dem Latenzfaktor gewichteten Neurenten für Berufskrankheiten.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.