§ 121 SGB 12
Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel
Zur Beurteilung der Auswirkungen des Dritten und Fünften bis Neunten Kapitels und zu deren Fortentwicklung werden Erhebungen über
- 1.
- die Leistungsberechtigten, denen
- a)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel (§§ 27 bis 40),
- b)
- Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel (§§ 47 bis 52),
- c)
- (weggefallen)
- d)
- e)
- f)
- Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem Neunten Kapitel (§§ 70 bis 74)
geleistet wird, - 2.
- die Einnahmen und Ausgaben der Träger der Sozialhilfe nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel
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