SGB 12
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
Informationen
Ausfertigungsdatum27.01.2003
FundstelleBGBl I 2003, 3022, 3023
VersionZuletzt geändert durch Art. 7 G v. 8.5.2024 I Nr. 152
Alle Normen
- Erstes KapitelAllgemeine Vorschriften
- Zweites KapitelLeistungen der Sozialhilfe
- Erster AbschnittGrundsätze der Leistungen
- Zweiter AbschnittAnspruch auf Leistungen
- Drittes KapitelHilfe zum Lebensunterhalt
- Erster AbschnittLeistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze
- Zweiter AbschnittZusätzliche Bedarfe
- Dritter AbschnittBildung und Teilhabe
- Vierter AbschnittBedarfe für Unterkunft und Heizung
- Fünfter AbschnittGewährung von Darlehen
- Sechster AbschnittEinschränkung von Leistungsberechtigung und -umfang
- Siebter AbschnittVerordnungsermächtigung
- Viertes KapitelGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Erster AbschnittGrundsätze
- Zweiter AbschnittVerfahrensbestimmungen
- Dritter AbschnittErstattung und Zuständigkeit
- Fünftes KapitelHilfen zur Gesundheit
- Sechstes Kapitel(weggefallen)
- Siebtes KapitelHilfe zur Pflege
- Achtes KapitelHilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Neuntes KapitelHilfe in anderen Lebenslagen
- Zehntes KapitelVertragsrecht
- Elftes KapitelEinsatz des Einkommens und des Vermögens
- Erster AbschnittEinkommen
- Zweiter AbschnittEinkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel
- Dritter AbschnittVermögen
- Vierter AbschnittEinschränkung der Anrechnung
- Fünfter AbschnittVerpflichtungen anderer
- Sechster AbschnittVerordnungsermächtigungen
- Zwölftes KapitelZuständigkeit der Träger der Sozialhilfe
- Erster AbschnittSachliche und örtliche Zuständigkeit
- Zweiter AbschnittSonderbestimmungen
- Dreizehntes KapitelKosten
- Erster AbschnittKostenersatz
- Zweiter AbschnittKostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe
- Dritter AbschnittSonstige Regelungen
- Vierzehntes KapitelVerfahrensbestimmungen
- Fünfzehntes KapitelStatistik
- Erster AbschnittBundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel
- Zweiter AbschnittBundesstatistik für das Vierte Kapitel
- Dritter AbschnittVerordnungsermächtigung
- Sechzehntes KapitelÜbergangs- und Schlussbestimmungen