§ 50 SGB 12
Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Bei Schwangerschaft und Mutterschaft werden
- 1.
- ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe,
- 2.
- Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln,
- 3.
- Pflege in einer stationären Einrichtung und
- 4.
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