§ 7a SGB 2

Altersgrenze

Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben:

für den
Geburtsjahrgang
erfolgt eine
Anhebung
um Monate
auf den Ablauf des Monats,
in dem ein Lebensalter
vollendet wird von
1947 165 Jahren und 1 Monat
1948 265 Jahren und 2 Monaten
1949 365 Jahren und 3 Monaten
1950 465 Jahren und 4 Monaten
1951 565 Jahren und 5 Monaten
1952 665 Jahren und 6 Monaten
1953 765 Jahren und 7 Monaten
1954 865 Jahren und 8 Monaten
1955 965 Jahren und 9 Monaten
19561065 Jahren und 10 Monaten
19571165 Jahren und 11 Monaten
19581266 Jahren
19591466 Jahren und 2 Monaten
19601666 Jahren und 4 Monaten
19611866 Jahren und 6 Monaten
19622066 Jahren und 8 Monaten
19632266 Jahren und 10 Monaten
ab 19642467 Jahren.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.