§ 17 SGB 3
Drohende Arbeitslosigkeit
Von Arbeitslosigkeit bedroht sind Personen, die
- 1.
- versicherungspflichtig beschäftigt sind,
- 2.
- alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und
- 3.
- voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.