§ 20 SGB 3
Berufsrückkehrende
Berufsrückkehrende sind Frauen und Männer, die
- 1.
- ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Personen unterbrochen haben und
- 2.
- in angemessener Zeit danach in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen.
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