§ 345a SGB 3
Pauschalierung der Beiträge
Für die Personen, die als Bezieherinnen oder Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung versicherungspflichtig sind (§ 26 Abs. 2 Nr. 3) wird für jedes Kalenderjahr ein Gesamtbeitrag festgesetzt. Der Gesamtbeitrag beträgt
1. | für das Jahr 2003 | 5 Millionen Euro, |
2. | für das Jahr 2004 | 18 Millionen Euro, |
3. | für das Jahr 2005 | 36 Millionen Euro, |
4. | für das Jahr 2006 | 19 Millionen Euro und |
5. | für das Jahr 2007 | 26 Millionen Euro. |
- 1.
- die Bezugsgröße der Sozialversicherung,
- 2.
- die Zahl der Zugänge an Arbeitslosengeldbezieherinnen und Arbeitslosengeldbeziehern aus dem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung und
- 3.
- die durchschnittlich durch Zeiten des Bezugs einer Rente wegen voller Erwerbsminderung erworbene Anspruchsdauer
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