§ 237 SGB 5
Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner
Bei versicherungspflichtigen Rentnern werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt
- 1.
- der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,
- 2.
- der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen und
- 3.
- das Arbeitseinkommen.
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