§ 42 SGB 5
Belastungserprobung und Arbeitstherapie
Versicherte haben Anspruch auf Belastungserprobung und Arbeitstherapie, wenn nach den für andere Träger der Sozialversicherung geltenden Vorschriften solche Leistungen nicht erbracht werden können.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.