§ 5 SGB IX
Leistungsgruppen
Zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden erbracht:
- 1.
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- 2.
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- 3.
- unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,
- 4.
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- 5.
- Leistungen zur sozialen Teilhabe.
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