§ 3 SGB XIV
Leistungen der Sozialen Entschädigung
Die Soziale Entschädigung umfasst:
- 1.
- Leistungen des Fallmanagements und Leistungen in einer Traumaambulanz als Schnelle Hilfen nach Kapitel 4,
- 2.
- die Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung nach Kapitel 5,
- 3.
- Leistungen zur Teilhabe nach Kapitel 6,
- 4.
- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach Kapitel 7,
- 5.
- Leistungen bei Blindheit nach Kapitel 8,
- 6.
- Entschädigungszahlungen nach Kapitel 9,
- 7.
- den Berufsschadensausgleich nach Kapitel 10,
- 8.
- Besondere Leistungen im Einzelfall nach Kapitel 11,
- 9.
- Leistungen bei Überführung und Bestattung nach Kapitel 12,
- 10.
- den Ausgleich in Härtefällen nach Kapitel 13,
- 11.
- Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland nach Kapitel 14 sowie
- 12.
- Leistungen nach den Vorschriften zu Besitzständen nach Kapitel 23.
Fußnote(n):
(+++ § 3: Inkraft gem. Art. 60 Abs. 7 G v. 12.12.2019 I 2652 mWv 1.1.2024 +++)
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