§ 40 SokaSiG2

Persönlicher Anwendungsbereich

Arbeitnehmer im Sinne der §§ 1 bis 38 sind die unter den persönlichen Geltungsbereich des jeweiligen Tarifvertrags fallenden Personen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.