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SozhiDAV
SozhiDAV
Sozialhilfedatenabgleichsverordnung
Verordnung zur Durchführung des § 118 Absatz 1, 1a und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Informationen
Ausfertigungsdatum
20.01.2018
Fundstelle
BGBl I 2018, 207
Alle Normen
Eingangsformel
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Auswahl der Abgleichsfälle und des Abgleichszeitraums
§ 3
Übermittlung der Anfragedatensätze an die Vermittlungsstelle
§ 4
Verfahren bei der Vermittlungsstelle; Weiterleitung der Anfragedatensätze
§ 5
Anforderungen an die Datenübermittlung
§ 6
Automatisierter Datenabgleich bei den Auskunftsstellen
§ 7
Rückübermittlung der Antwortdatensätze
§ 8
Weiterverwendung der Antwortdatensätze
§ 9
Verfahrensgrundsätze
§ 10
Kosten der Vermittlungsstelle
§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel