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SozhiDAV

Sozialhilfedatenabgleichsverordnung

Verordnung zur Durchführung des § 118 Absatz 1, 1a und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Informationen

Ausfertigungsdatum20.01.2018
FundstelleBGBl I 2018, 207

Alle Normen

    Eingangsformel
    § 1
    Anwendungsbereich
    § 2
    Auswahl der Abgleichsfälle und des Abgleichszeitraums
    § 3
    Übermittlung der Anfragedatensätze an die Vermittlungsstelle
    § 4
    Verfahren bei der Vermittlungsstelle; Weiterleitung der Anfragedatensätze
    § 5
    Anforderungen an die Datenübermittlung
    § 6
    Automatisierter Datenabgleich bei den Auskunftsstellen
    § 7
    Rückübermittlung der Antwortdatensätze
    § 8
    Weiterverwendung der Antwortdatensätze
    § 9
    Verfahrensgrundsätze
    § 10
    Kosten der Vermittlungsstelle
    § 11
    Inkrafttreten, Außerkrafttreten
    Schlussformel
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