Art 3 SozSichAbkZusAbkISRG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Zusatzabkommen nach seinem Artikel 3 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.