Anlage 2 SportfAusbV
(zu § 3 Abs. 1 Satz 2)
(Fundstelle: BGBl. I 2007, 1250 - 1251)
Während der gesamten Ausbildungszeit sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus
- Abschnitt A Nr. 1
- Sport und Bewegung
- Erstes Ausbildungsjahr
- Abschnitt A Nr. 2.1
- Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung, Lernziele a und b,
- Abschnitt A Nr. 2.2
- Leistungsangebote, Lernziele a und b,
- Abschnitt B Nr. 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur,
- Abschnitt B Nr. 1.2
- Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis c,
- Abschnitt B Nr. 1.3
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Abschnitt B Nr. 2.1
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und b,
- Abschnitt B Nr. 2.2
- Arbeitsorganisation, Lernziele a und b,
(2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 2.1
- Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung, Lernziele c und d,
- Abschnitt A Nr. 2.2
- Leistungsangebote, Lernziel c,
- Abschnitt A Nr. 6
- Rechnungsvorgänge und Kalkulation, Lernziele a und b,
- Abschnitt B Nr. 1.2
- Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele d und e,
- Abschnitt B Nr. 1.4
- Umweltschutz,
- Abschnitt B Nr. 2.1
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele c bis e,
- Abschnitt B Nr. 2.2
- Arbeitsorganisation, Lernziele c und d,
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 2.2
- Leistungsangebote, Lernziele d und e,
- Abschnitt A Nr. 3.1
- Verkauf, Lernziele a und b,
- Abschnitt A Nr. 5
- Technischer Betriebsablauf, Betriebssicherheit,
- Abschnitt A Nr. 6
- Rechnungsvorgänge und Kalkulation, Lernziele c und d,
- Abschnitt B Nr. 2.4
- Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a bis d,
- Zweites Ausbildungsjahr
- Abschnitt A Nr. 2.2
- Leistungsangebote, Lernziel f,
- Abschnitt A Nr. 2.3
- Beschaffung, Lernziele a und b,
- Abschnitt A Nr. 3.1
- Verkauf, Lernziele c und d,
- Abschnitt A Nr. 3.2
- Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziele a und b,
- Abschnitt B Nr. 2.3
- Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a bis d,
- Abschnitt B Nr. 2.4
- Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele e und f,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 2.3
- Beschaffung, Lernziele c und d,
- Abschnitt A Nr. 3.1
- Verkauf, Lernziel e,
- Abschnitt A Nr. 3.2
- Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziel c,
- Abschnitt A Nr. 4
- Planung und Organisation von Veranstaltungen, Lernziele a und b,
- Abschnitt B Nr. 2.3
- Teamarbeit und Kooperation, Lernziel e,
- Abschnitt B Nr. 2.4
- Kundenorientierte Kommunikation, Lernziel g,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 2.1
- Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung, Lernziel e,
- Abschnitt A Nr. 2.3
- Beschaffung, Lernziel e,
- Abschnitt A Nr. 3.2
- Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziele d und e,
- Abschnitt A Nr. 4
- Planung und Organisation von Veranstaltungen, Lernziele c bis e,
- Abschnitt A Nr. 6
- Rechnungsvorgänge und Kalkulation, Lernziel e,
- Drittes Ausbildungsjahr
- Abschnitt A Nr. 7
- Sportartspezifische Trainings- und Wettkampfstätten, Lernziele a bis d,
- Abschnitt A Nr. 8
- Training, Lernziele a bis d,
- Abschnitt A Nr. 9
- Wettkampfdurchführung, Lernziele a und b,
(2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 7
- Sportartspezifische Trainings- und Wettkampfstätten, Lernziel e,
- Abschnitt A Nr. 8
- Training, Lernziele e bis g,
- Abschnitt A Nr. 9
- Wettkampfdurchführung, Lernziel c,
(3) In einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 7
- Sportartspezifische Trainings- und Wettkampfstätten, Lernziel f,
- Abschnitt A Nr. 8
- Training, Lernziele h und i,
- Abschnitt A Nr. 9
- Wettkampfdurchführung, Lernziel d,
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