Anlage 3 StandAG

(zu § 24 Absatz 3)

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1090)


Die räumliche Charakterisierung der wesentlichen geologischen Barrieren, die direkt oder indirekt den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle gewährleisten, insbesondere des vorgesehenen einschlusswirksamen Gebirgsbereichs oder des Einlagerungsbereichs, soll möglichst zuverlässig möglich sein. Bewertungsrelevante Eigenschaften hierfür sind die Ermittelbarkeit der relevanten Gesteinstypen und ihrer Eigenschaften sowie die Übertragbarkeit dieser Eigenschaften nach der unten stehenden Tabelle.


Bewertungsrelevante
Eigenschaft des Kriteriums
Bewertungsgröße beziehungsweise
Indikator des Kriteriums
Wertungsgruppe
günstigbedingt günstigungünstig
Ermittelbarkeit der
Gesteinstypen und ihrer charakteristischen Eigenschaften im vorgesehenen Endlagerbereich, insbesondere im vorgesehenen einschlusswirksamen
Gebirgsbereich
Variationsbreite der Eigenschaften der Gesteinstypen im Endlagerbereichgeringdeutlich,
aber bekannt
beziehungsweise zuverlässig erhebbar
erheblich
und/oder nicht zuverlässig
erhebbar
Räumliche Verteilung der
Gesteinstypen im Endlagerbereich und ihrer Eigenschaften
gleichmäßigkontinuierliche, bekannte
räumliche
Veränderungen
diskontinuierliche, nicht ausreichend genau vorhersagbare räumliche
Veränderungen
Ausmaß der tektonischen
Überprägung der geologischen Einheit
weitgehend
ungestört
(Störungen
im Abstand
> 3 km
vom Rand
des einschlusswirksamen
Gebirgsbereichs),
flache Lagerung
wenig gestört
(weitständige Störungen,
Abstand
100 m bis 3 km vom Rand
des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs),
Flexuren
gestört
(engständig
zerblockt,
Abstand
< 100 m),
gefaltet
Übertragbarkeit der Eigenschaften im vorgesehenen einschlusswirksamen
Gebirgsbereich
Gesteinsausbildung
(Gesteinsfazies)
Fazies regional
einheitlich
Fazies nach
bekanntem Muster
wechselnd
Fazies nach nicht
bekanntem Muster
wechselnd

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