Anlage 3 StandAG
(zu § 24 Absatz 3)
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1090)
Die räumliche Charakterisierung der wesentlichen geologischen Barrieren, die direkt oder indirekt den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle gewährleisten, insbesondere des vorgesehenen einschlusswirksamen Gebirgsbereichs oder des Einlagerungsbereichs, soll möglichst zuverlässig möglich sein. Bewertungsrelevante Eigenschaften hierfür sind die Ermittelbarkeit der relevanten Gesteinstypen und ihrer Eigenschaften sowie die Übertragbarkeit dieser Eigenschaften nach der unten stehenden Tabelle.
Bewertungsrelevante Eigenschaft des Kriteriums | Bewertungsgröße beziehungsweise Indikator des Kriteriums | Wertungsgruppe | ||
günstig | bedingt günstig | ungünstig | ||
Ermittelbarkeit der Gesteinstypen und ihrer charakteristischen Eigenschaften im vorgesehenen Endlagerbereich, insbesondere im vorgesehenen einschlusswirksamen Gebirgsbereich | Variationsbreite der Eigenschaften der Gesteinstypen im Endlagerbereich | gering | deutlich, aber bekannt beziehungsweise zuverlässig erhebbar | erheblich und/oder nicht zuverlässig erhebbar |
Räumliche Verteilung der Gesteinstypen im Endlagerbereich und ihrer Eigenschaften | gleichmäßig | kontinuierliche, bekannte räumliche Veränderungen | diskontinuierliche, nicht ausreichend genau vorhersagbare räumliche Veränderungen | |
Ausmaß der tektonischen Überprägung der geologischen Einheit | weitgehend ungestört (Störungen im Abstand > 3 km vom Rand des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs), flache Lagerung | wenig gestört (weitständige Störungen, Abstand 100 m bis 3 km vom Rand des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs), Flexuren | gestört (engständig zerblockt, Abstand < 100 m), gefaltet | |
Übertragbarkeit der Eigenschaften im vorgesehenen einschlusswirksamen Gebirgsbereich | Gesteinsausbildung (Gesteinsfazies) | Fazies regional einheitlich | Fazies nach bekanntem Muster wechselnd | Fazies nach nicht bekanntem Muster wechselnd |
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