Anlage 4 StBAPO

(zu § 33 Absatz 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1934 - 1935)

Bildungseinrichtung

I.Teilbeurteilung der Leistungen

von
Dienst- oder AmtsbezeichnungVor- und Familienname
Finanzamt

im zweiten Teilabschnitt
der fachtheoretischen Ausbildung

FachNotenpunktzahl
der Leistungen
Politische Bildung, Staatskunde
Allgemeines Abgabenrecht
Allgemeine Rechtskunde
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Umsatzsteuer
Buchführung und Bilanzwesen
Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung
Steuererhebung
Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns (Kommunikation, Kooperation, bürgerorientiertes Verhalten)
Organisation (insbesondere Arbeitsabläufe, Arbeitstechnik), ökonomisches Verwaltungshandeln und Datenverarbeitung sowie moderne Steuerungsinstrumente in der Steuerverwaltung
Summe der Notenpunktzahlen
Durchschnittsnotenpunktzahl (§ 12 Abs. 3 StBAPO)
Note (§ 12 Abs. 3 StBAPO)

II.Abschließende Beurteilung der Leistungen

von
Dienst- oder AmtsbezeichnungVor- und Familienname
Finanzamt

in der fachtheoretischen Ausbildung

Durchschnittsnotenpunktzahl
der fachtheoretischen Ausbildung im
Dauer des Abschnitts in Monaten
ersten Teilabschnittx3=
zweiten Teilabschnittx5=
: 8
Durchschnittsnotenpunktzahl
(§ 12 Abs. 3 StBAPO)
Note
(§12 Abs. 3 StBAPO)

Kenntnis genommen:
Ort, DatumOrt, Datum
Leitung der BildungseinrichtungVor- und Familienname der beurteilten Person

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