Anlage 2 StBerG
(zu § 146 Satz 1)
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 3434 u. 3435; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
Gliederung | ||
Abschnitt 1 Verfahren vor dem Landgericht | ||
Unterabschnitt 1 Berufsgerichtliches Verfahren erster Instanz | ||
Unterabschnitt 2 Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge | ||
Abschnitt 2 Verfahren vor dem Oberlandesgericht | ||
Unterabschnitt 1 Berufung | ||
Unterabschnitt 2 Beschwerde | ||
Abschnitt 3 Verfahren vor dem Bundesgerichtshof | ||
Unterabschnitt 1 Revision | ||
Unterabschnitt 2 Beschwerde | ||
Abschnitt 4 Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör | ||
Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 110 bis 112 |
Vorbemerkung: | ||
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Abschnitt 1 | ||
Verfahren vor dem Landgericht | ||
Unterabschnitt 1 | ||
Berufsgerichtliches Verfahren erster Instanz | ||
110 | Verfahren mit Urteil bei Verhängung einer oder mehrerer der folgenden Maßnahmen:
| 240,00 EUR |
112 | Verfahren mit Urteil bei Ausschließung aus dem Beruf oder der Aberkennung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen | 480,00 EUR |
Unterabschnitt 2 | ||
Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge | ||
120 | Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge nach § 82 Abs. 1 StBerG: Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen | 160,00 EUR |
Abschnitt 2 | ||
Verfahren vor dem Oberlandesgericht | ||
Unterabschnitt 1 | ||
Berufung | ||
210 | Berufungsverfahren mit Urteil | 1,5 |
211 | Erledigung des Berufungsverfahrens ohne Urteil | 0,5 |
Die Gebühr entfällt bei Zurücknahme der Berufung vor Ablauf der Begründungsfrist. | ||
Unterabschnitt 2 | ||
Beschwerde | ||
220 | Verfahren über Beschwerden im berufsgerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind: Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen | 50,00 EUR |
Von dem Mitglied der Steuerberaterkammer wird eine Gebühr nur erhoben, wenn gegen es rechtskräftig eine berufsgerichtliche Maßnahme verhängt worden ist. | ||
Abschnitt 3 | ||
Verfahren vor dem Bundesgerichtshof | ||
Unterabschnitt 1 | ||
Revision | ||
310 | Revisionsverfahren mit Urteil oder mit Beschluss nach § 153 StBerG i. V. m. § 349 Abs. 2 oder Abs. 4 StPO | 2,0 |
311 | Erledigung des Revisionsverfahrens ohne Urteil und ohne Beschluss nach § 153 StBerG i. V. m. § 349 Abs. 2 oder Abs. 4 StPO | 1,0 |
Die Gebühr entfällt bei Zurücknahme der Revision vor Ablauf der Begründungsfrist. | ||
Unterabschnitt 2 | ||
Beschwerde | ||
320 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen | 1,0 |
321 | Verfahren über sonstige Beschwerden im berufsgerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind: Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen | 50,00 EUR |
Von dem Mitglied der Steuerberaterkammer wird eine Gebühr nur erhoben, wenn gegen es rechtskräftig eine berufsgerichtliche Maßnahme verhängt worden ist. | ||
Abschnitt 4 | ||
Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör | ||
400 | Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen | 50,00 EUR |
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