StBerG
Steuerberatungsgesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum16.01.1961
FundstelleBGBl I 1961, 1301
VersionNeugefasst durch Bek. v. 4.11.1975 I 2735;
zuletzt geändert durch Art. 32 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
zuletzt geändert durch Art. 32 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
Alle Normen
- Erster TeilVorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
- Erster AbschnittAusübung der Hilfe in Steuersachen
- Erster UnterabschnittAnwendungsbereich
- Zweiter UnterabschnittBefugnis
- Dritter UnterabschnittVerbot und Untersagung
- Vierter UnterabschnittSonstige Vorschriften
- Zweiter AbschnittLohnsteuerhilfevereine
- Erster UnterabschnittAufgaben
- Zweiter UnterabschnittAnerkennung
- Dritter UnterabschnittPflichten
- Vierter UnterabschnittAufsicht
- Fünfter UnterabschnittVerordnungsermächtigung
- Zweiter TeilSteuerberaterordnung
- Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften
- Zweiter AbschnittVoraussetzungen für die Berufsausübung
- Erster UnterabschnittPersönliche Voraussetzungen
- Zweiter UnterabschnittBestellung
- Dritter UnterabschnittBerufsausübungsgesellschaften
- Dritter AbschnittRechte und Pflichten
- Vierter AbschnittOrganisation des Berufs
- Fünfter AbschnittBerufsgerichtsbarkeit
- Erster UnterabschnittDie berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
- Zweiter UnterabschnittDie Gerichte
- Dritter UnterabschnittVerfahrensvorschriften
- Erster TeilabschnittAllgemeines
- Zweiter TeilabschnittDas Verfahren im ersten Rechtszug
- Dritter TeilabschnittRechtsmittel
- Vierter TeilabschnittDie Sicherung von Beweisen
- Fünfter TeilabschnittDas Berufs- und Vertretungsverbot
- Vierter UnterabschnittDie Kosten in dem berufsgerichtlichen und in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge. Die Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten. Die Tilgung.
- Fünfter UnterabschnittFür die Berufsgerichtsbarkeit anzuwendende Vorschriften
- Sechster AbschnittÜbergangsvorschriften
- Siebenter AbschnittVerordnungsermächtigung
- Dritter TeilZwangsmittel, Ordnungswidrigkeiten
- Erster AbschnittVollstreckung wegen Handlungen und Unterlassungen
- Zweiter AbschnittOrdnungswidrigkeiten
- Vierter TeilSchlussvorschriften
§ 156
Übergangsvorschriften aus Anlass des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes