§ 13 StFachAngAusbV
Prüfungsbereich
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“,
- 2.
- „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“,
- 3.
- „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“ sowie
- 4.
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“.
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