Inhaltsübersicht StmStbAusbV
Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2Zwischenprüfung
Abschnitt 3GesellenprüfungUnterabschnitt 1Allgemeines
Unterabschnitt 2Fachrichtung Steinmetzarbeiten
Unterabschnitt 3Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten
Abschnitt 4Schlussvorschriften
Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildung |
§ 3 | Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan |
§ 4 | Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild |
§ 5 | Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten |
§ 6 | Ausbildungsplan |
§ 7 | Ziel und Zeitpunkt |
§ 8 | Inhalt |
§ 9 | Prüfungsbereich |
§ 10 | Ziel und Zeitpunkt |
§ 11 | Inhalt |
§ 12 | Prüfungsbereiche |
§ 13 | Prüfungsbereich Gestalten und Herstellen einer Steinmetzarbeit |
§ 14 | Prüfungsbereich Ausführen eines Auftrages |
§ 15 | Prüfungsbereich Gestalten und Planen von Steinmetzarbeiten |
§ 16 | Prüfungsbereich Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten |
§ 17 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 18 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung |
§ 19 | Prüfungsbereiche |
§ 20 | Prüfungsbereich Gestalten und Herstellen einer Steinbildhauerarbeit |
§ 21 | Prüfungsbereich Ausführen eines Auftrages |
§ 22 | Prüfungsbereich Gestalten und Planen von Steinbildhauerarbeiten |
§ 23 | Prüfungsbereich Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten |
§ 24 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 25 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung |
§ 26 | Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse |
§ 27 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage: | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer und zur Steinmetzin und Steinbildhauerin |
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.