§ 272 StPO
Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls
Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält
- 1.
- den Ort und den Tag der Verhandlung;
- 2.
- die Namen der Richter und Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und des zugezogenen Dolmetschers;
- 3.
- die Bezeichnung der Straftat nach der Anklage;
- 4.
- die Namen der Angeklagten, ihrer Verteidiger, der Privatkläger, der Nebenkläger, der Anspruchsteller nach § 403, der sonstigen Nebenbeteiligten, der gesetzlichen Vertreter, der Bevollmächtigten und der Beistände;
- 5.
- die Angabe, daß öffentlich verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.