§ 3 StrBetrManBAProFV

Inhalt und Prüfungsteile

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile:

1.
„Grundlegende Qualifikationen“ nach § 4 Absatz 1 und
2.
„Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 4 Absatz 2.

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