§ 3 StrBetrManBAProFV
Inhalt und Prüfungsteile
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile:
- 1.
- „Grundlegende Qualifikationen“ nach § 4 Absatz 1 und
- 2.
- „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 4 Absatz 2.
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