§ 4 StrBetrManBAProFV
Prüfungsbereiche
(1) Der Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ umfasst folgende Prüfungsbereiche:
- 1.
- „Rechtsbewusstes Handeln“ nach § 5,
- 2.
- „Betriebswirtschaftliches Handeln“ nach § 6,
- 3.
- „Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung“ nach § 7,
- 4.
- „Zusammenarbeit im Betrieb“ nach § 8.
(2) Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst folgende Prüfungsbereiche:
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