§ 4 StrBetrManBAProFV

Prüfungsbereiche

(1) Der Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ umfasst folgende Prüfungsbereiche:

1.
„Rechtsbewusstes Handeln“ nach § 5,
2.
„Betriebswirtschaftliches Handeln“ nach § 6,
3.
„Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung“ nach § 7,
4.
„Zusammenarbeit im Betrieb“ nach § 8.

(2) Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst folgende Prüfungsbereiche:

1.
„Technik“ nach § 9,
2.
„Organisation“ nach § 10,
3.
„Führung und Personal“ nach § 11.

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